24 Stunden erreichbar
Im Notfall zählt jede Stunde.
Bei einer Festnahme, einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung werden die Weichen für das gesamte Verfahren in den ersten Stunden gestellt. Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen.
Österreichweit · 24/7 rund um die Uhr · auch am Wochenende
Notrufnummer wählen+43 664 514 24 89Ein Notfalleinsatz ist kein gebuchter Beratungstermin: Sie erreichen HÖLLWARTH unmittelbar, auch nachts und am Wochenende. Diese Erreichbarkeit wird gesondert und höher verrechnet als eine planbare Erstberatung. Die Grundlagen dazu stehen in den Beratungsbedingungen.
Bis HÖLLWARTH übernimmt
„Keine Aussage ohne meinen Anwalt“ ist kein Filmzitat, sondern Ihr Recht, und es schließt Kooperation nicht aus. Bis zum Eintreffen der Verteidigung gilt als Beschuldigter:
- Bleiben Sie höflich und befolgen Sie die Anordnungen. Durchsuchung, Festnahme, Mitnahme zur Dienststelle: Das lässt sich vor Ort nicht verhindern. Widerstand ist eine eigene Straftat. Schweigen ist keine.
- Zur Sache sagen Sie nichts. Auch nicht „nur zur Klärung“, nicht im Streifenwagen, nicht am Gang, nicht als Plauderei zwischendurch. Alles davon kann später im Protokoll stehen.
- Auch zur Person müssen Sie keine Angaben machen. Nicht zum Namen, nicht zum Geburtsdatum, nicht zur Adresse. Das gilt auch dann, wenn die Frage harmlos klingt oder freundlich gestellt wird.
- Verlangen Sie ausdrücklich einen Verteidiger. Bevor die Vernehmung beginnt. Und bestehen Sie darauf, dass das protokolliert wird.
- Unterschreiben Sie nichts, geben Sie nichts freiwillig heraus. Der Sicherstellung ausdrücklich widersprechen, statt sie stillschweigend zu dulden. Ein Gerät müssen Sie unter Umständen herausgeben – den Code dazu nicht. Nennen Sie ihn nicht, und entsperren Sie nichts „nur schnell“.
- Schreiben Sie mit, sobald es geht. Uhrzeit, Dienststelle, Namen der Beamten, wer sonst dabei war. Und lassen Sie Angehörige verständigen.
„Hände falten, Goschen halten.“
Den Rest erledigt HÖLLWARTH.
Wann Sie anrufen sollten
- Polizeiliche FestnahmeSie oder ein Angehöriger wurden festgenommen. Vor der ersten Einvernahme anrufen.
- HausdurchsuchungDie Durchsuchung läuft gerade. Nichts unterschreiben, nichts freiwillig herausgeben. Ein Gerät müssen Sie unter Umständen aushändigen, den Code dazu nicht.
- Vorladung erhaltenEine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung ist eingetroffen.
- Vernehmung als ZeugeDie Ladung sagt „Zeuge“, die Fragen zielen auf Sie. Als Zeuge dürfen Sie eine Vertretung oder eine Vertrauensperson beiziehen, müssen aber die Wahrheit sagen – anders als ein Beschuldigter. Entschlagen dürfen Sie sich nur dort, wo Sie sich durch die Aussage selbst belasten würden. Und der Status kann im Lauf der Vernehmung kippen.
- Untersuchungs- oder SchubhaftEine Haft ist bereits verhängt oder droht unmittelbar.
- Sicherstellung & BeschlagnahmeHandy, Unterlagen oder Vermögenswerte wurden sichergestellt.
- Finanzpolizei oder SteuerfahndungEine Prüfung läuft im Haus, Unterlagen und Server werden mitgenommen.
- Betretungsverbot oder WegweisungDie Polizei steht in der Wohnung, die Anordnung gilt sofort.
- Europäischer HaftbefehlAuslieferung oder Festnahme im Ausland.
Ermittlungsverfahren
Warum die erste Stunde entscheidet
Für Beschuldigte ist das Ermittlungsverfahren die wichtigste Phase des Strafverfahrens: dort entstehen die Protokolle, auf die sich später das gesamte Verfahren stützt. Eine unbedachte Aussage lässt sich kaum korrigieren, eine unterlassene Akteneinsicht kostet Verteidigungsspielraum.
Wurden Sie, ein Familienangehöriger, Freund oder Verwandter festgenommen oder befindet sich jemand bereits in Untersuchungs- oder Schubhaft, warten Sie nicht ab.








