International
Wenn ein Fall an der Grenze nicht endet.
Grenzüberschreitende Verfahren scheitern selten am Recht, sondern daran, dass zu spät geklärt wird, welches Gericht zuständig ist und in welcher Sprache verhandelt wird. HÖLLWARTH berät auf Deutsch und Englisch, zieht für weitere Sprachen beeidete Dolmetscher bei und arbeitet bei Auslandsbezug mit Kooperationskanzleien im gesamten europäischen Raum.
In welcher Sprache beraten wird
Das direkte Gespräch ist die Grundlage jeder präzisen Beratung. Wo eine Verständigung in der Muttersprache möglich ist, geht weniger verloren, gerade bei Sachverhalten, die vor Gericht auf ein Wort ankommen.
Direkt mit HÖLLWARTH
- Deutsch
- Englisch
Mit Dolmetscher
- Serbisch
- Russisch
- Slowakisch
- Tschechisch
- Albanisch
- Türkisch
Den Dolmetscher organisiert die Kanzlei, in der Regel gerichtlich beeidet. Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird zusätzlich zum Beratungshonorar verrechnet; der Richtwert liegt bei 210 € inkl. 20 % USt je Stunde. Damit ein Termin in Ihrer Sprache stattfinden kann, sagen Sie das bitte vorab. Kurzfristig lässt sich keine Verdolmetschung beistellen.
Typische Konstellationen
- Strafverfahren mit AuslandsbezugEuropäischer Haftbefehl, Auslieferung, Festnahme im Ausland: hier zählen die ersten Stunden.Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht →
- Internationale Ehen und ScheidungenWelches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird, sind zwei getrennte Fragen. Oft entscheidet, wer zuerst einbringt.Scheidungsrecht & Familienrecht →
- Verträge mit ausländischen PartnernRechtswahl und Gerichtsstand gehören in jeden grenzüberschreitenden Vertrag. Fehlen sie, entscheiden gesetzliche Anknüpfungsregeln.Vertragsrecht →
- Durchsetzung über Grenzen hinwegEin Titel ist nur so viel wert wie seine Vollstreckbarkeit dort, wo das Vermögen liegt.Prozessrecht & Litigation →
Europaweites Netzwerk
Für Verfahren außerhalb Österreichs arbeitet die Kanzlei mit Kooperationskanzleien im europäischen Raum zusammen. Die Federführung bleibt dabei in Wien: Ein Ansprechpartner koordiniert, statt dass Mandanten sich selbst durch fremde Rechtsordnungen navigieren müssen.
Umgekehrt übernimmt die Kanzlei die österreichische Seite, wenn Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland eine Vertretung vor österreichischen Gerichten und Behörden benötigen.








