Mahnklage · Geldforderung bis 75.000 €

Prozesskostenrechner

Ein Richtwert nach Tarif: was eine Mahnklage über eine Geldforderung bis 75.000 € etwa kostet, was bei einem Einspruch dazukommen kann und wer die Kosten am Ende trägt.

Richtwert nach dem Rechtsanwaltstarif (RATG) und dem Gerichtsgebührengesetz (GGG), ohne Gewähr. Die Bereitstellung dieses Rechners stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt sie nicht.

Was ist eine Mahnklage?

Für Geldforderungen bis 75.000 € erlässt das Gericht auf die Mahnklage einen bedingten Zahlungsbefehl, ohne Verhandlung (§ 244 ZPO).

Kein Einspruch binnen vier Wochen: Der Zahlungsbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar. Die Kosten der Mahnklage ersetzt der Schuldner.

Einspruch: Der Zahlungsbefehl wird aufgehoben, es beginnt das ordentliche Verfahren. Beide Seiten bringen spätestens eine Woche vor der Verhandlung einen vorbereitenden Schriftsatz ein. Die erste Verhandlung ist die vorbereitende Tagsatzung (höchstens eine Stunde: Vergleichsversuch, Prozessprogramm). Ohne Vergleich folgt eine Verhandlung mit Einvernahme der Parteien und Zeugen, bei Bedarf weitere, dann das Urteil.

Über 75.000 € gibt es keine Mahnklage. Die Klage geht dann gleich ins ordentliche Verfahren.

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Wenn Einspruch erhoben wird

Schriftsatz und vorbereitende Tagsatzung (1 Std.) sind schon eingerechnet. Weitere Verhandlungen:

  • Std.

Geschätzt, für Sachverständige und Zeugen; nur relevant bei Einspruch. Ein Gutachten kostet oft mehrere tausend Euro.

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Prozesskosten

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    Darauf kommt es an
    • Honorar und Tarif. Ersetzt wird nur der Tarif. Liegt Ihr vereinbartes Honorar darüber, tragen Sie die Differenz auch dann, wenn Sie gewinnen.
    • Zahlungsfähigkeit der Gegenseite. Kostenersatz gibt es nur, wenn die Gegenseite zahlen kann. Ist sie zahlungsunfähig, bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen.
    • Teilweise gewonnen. Gewinnt jede Seite zum Teil, werden die Kosten nach Quote geteilt (§ 43 ZPO). Das bildet der Rechner nicht ab.
    • Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt oft die Prozesskosten, auch die der Gegenseite, wenn Sie verlieren. Fragen Sie vor der Klage nach der Deckung.
    • Verfahrenshilfe. Wer die Kosten nicht tragen kann, ohne den eigenen Lebensunterhalt zu gefährden, bekommt Gebührenbefreiung und einen Anwalt (§§ 63, 64 ZPO). Die Kosten der Gegenseite deckt sie nicht, wenn Sie verlieren.
    Rechenweg

        Die Spannen reichen von einer einfachen, kurz darstellbaren Forderung (Anwaltstarif TP 2, z. B. Kaufpreis, Werklohn, Darlehen, Miete) bis zu einem Fall mit ausführlichem Sachvortrag (TP 3A). Verhandlungen zählen in beiden Fällen nach TP 3A. Einheitssatz: Pauschale für Nebenleistungen wie Briefe, Telefonate und Kopien (§ 23 RATG), bei Klage und Einspruch doppelt. ERV: Zuschlag für die elektronische Einbringung.Umsatzsteuer: Anwaltskosten mit 20 % USt, Gerichtsgebühr und Barauslagen mit 0 % USt. Am Ende jeder Rechnung steht die Summe mit der Gerichtsgebühr.

        Illustration: ein Raum zur Hälfte Operationssaal, zur Hälfte Gerichtssaal

        Fachseminar

        Forum Medizinrecht

        Freitag, 13. November 2026 · sophie7, 1070 Wien

        Ein Tag für Justiz und Anwaltschaft, sechs Vorträge. Veranstaltet von HÖLLWARTH gemeinsam mit Mag. Agneska Turek.

        Programm und Anmeldung